Der erste Schritt: Eine Bestandsaufnahme
Bevor man entscheidet, welche Art von Unterstützung nötig ist, sollte man sich darüber im Klaren sein, was man selbst oder ein Angehöriger nicht mehr alleine bewältigen kann. Wenn man sich schrittweise auf eine Betreuungssituation vorbereiten kann, ist das deutlich einfacher. Wird man jedoch unerwartet durch eine Krankheit oder einen Unfall aus dem gewohnten Alltag gerissen, ist das besonders herausfordernd.
Technologische Unterstützung im Alltag
Vielleicht kann die Arbeit im Haushalt oder Garten schon durch technische Hilfsmittel erleichtert werden. Ein Mähroboter, Saugroboter oder smarte Technologien wie automatisierte Licht-, Heizungs- oder Geräte-Steuerung können helfen, den Alltag zu vereinfachen.
Unterstützung durch das soziale Umfeld
Auch das soziale Umfeld kann eine wichtige Rolle spielen. Freunde, Nachbarn oder Verwandte können um Hilfe gebeten und ggf. durch das Pflegegeld entschädigt werden. Eine barrierefreie Wohnung, der Umzug in eine kleinere Wohnung oder sogar in eine betreute Wohnanlage können ebenfalls sinnvolle Optionen sein.
Haushaltshilfen und Nachbarschaftsdienste
Es gibt Agenturen, die Haushaltshilfen vermitteln, und viele dieser Dienstleistungen können durch die Krankenkasse bezuschusst werden. Plattformen wie nebenan.de bieten die Möglichkeit, sich gegenseitig auszuhelfen. Organisationen wie Caritas, Diakonie oder das Rote Kreuz bieten oft umfangreiche Hilfsprogramme an, ebenso wie lokale Nachbarschaftshilfe-Projekte oder Angebote wie „Essen auf Rädern“.
Ein zusätzlicher finanzieller Vorteil ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, den Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten. Dieser Betrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Hilfe bei der Freizeitgestaltung genutzt werden. Es lohnt sich, sich bei der Pflegekasse zu erkundigen, welche Dienstleistungen abgedeckt werden und wie man den Entlastungsbetrag einsetzen kann.
Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
Spätestens wenn medizinische Versorgung benötigt wird, sollte ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Diese können mehrere Male pro Woche oder sogar täglich vorbeikommen und bieten neben der Pflege auch Unterstützung im Haushalt an. Ab einem bestimmten Pflegegrad können solche Dienstleistungen als Pflegesachleistung von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe, kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Sie ermöglicht eine vorübergehende Betreuung, die von einer anderen Person oder einem Pflegedienst übernommen wird. Ebenso bietet die Kurzzeitpflege eine Lösung, wenn eine temporäre Unterbringung und Pflege, zum Beispiel nach einer Operation, erforderlich ist. Beide Leistungen können über die Pflegeversicherung abgedeckt werden.
24-Stunden-Betreuungskräfte: Eine beliebte Option
Immer beliebter wird die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ durch Betreuungskräfte aus dem Ausland. Der Begriff ist irreführend, da diese Kräfte natürlich nicht rund um die Uhr arbeiten dürfen. Wenn die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und eine zuverlässige, legale Agentur gefunden wird, kann dies eine hervorragende Lösung sein. Die einmalige Plattform marta bietet eine Alternative zu klassischen Agenturen. Achten Sie darauf, dass die Betreuungskräfte versichert sind und fair entlohnt werden. Das Pflegegeld kann hierfür genutzt oder steuerlich abgesetzt werden.
Fazit: Die richtige Lösung finden
Je nach individuellem Bedarf, Pflegegrad und finanziellen Möglichkeiten kann eine oder eine Kombination der genannten Optionen die richtige Lösung sein. Es lohnt sich, sich bei der Pflegekasse, dem Sozialamt oder bei Beratungsstellen zu informieren, welche Unterstützungsmöglichkeiten und finanziellen Hilfen in Anspruch genommen werden können.
Hast du weitere Ideen oder Tipps zur Betreuung von Angehörigen? Ich freue mich über dein Feedback und deine Erfahrungen!
Herzliche Grüße
Miriam
Die Bezeichnungen „24h-Betreuung“ oder “24h-Pflege” sind Branchenbezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass mit dem Angebot nicht einhergeht, dass die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten. Pausenzeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (u.a. Sittenwidrigkeit) einzuhalten.